Das Jahreszeugnis der 4. Klasse Volksschule darf in Deutsch und Mathematik keine schlechtere Note als „Gut“ aufweisen.
Bei „Befriedigend“ in Deutsch oder Mathematik ist die Erteilung der Reifeklausel durch die Volksschule erforderlich, andernfalls ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. 

 

Reihungskriterien sind die Noten der Schulnachricht der 4. Klasse Volksschule, die Entfernung zur und Geschwister an unserer Schule.

 

Schulautonome Reihungskriterien werden vom Schulgemeinschaftsausschuss erlassen, und an dieser Stelle veröffentlicht.

 

Der Anmeldezeitraum ist auf die ersten 2 Wochen nach den Semesterferien in Oberösterreich beschränkt.