Häufig gestellte Fragen zu Webuntis (FAQ)

 

Muss ich mich als Erziehungsberechtigte(r) auf WebUntis registrieren?

Ja, pro Schüler*in muss sich zumindest ein Erziehungsberechtigter auf WebUntis registrieren. Die Anmeldung ist erforderlich, damit Sie alle Mitteilungen erhalten, welche von der Schule ausgeschickt werden, und um Ihr Kind abwesend melden zu können.
Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie hier.

 

Welche Kommunikationsplattform wird am b[r]g Enns verwendet?

Die Kommunikation zwischen Schule und Erziehungsberechtigten erfolgt sowohl über Mitteilungen auf WebUntis als auch über E-Mails. Klassenvorstände und Lehrer*innen nutzen primär WebUntis, die Direktion kommuniziert meist per E-Mail (insbesondere bei allen erforderlichen Abfragen und Bestätigungen).
Für den Erhalt aller Informationen werden daher die Registrierung auf WebUntis von zumindest einem Erziehungsberechtigten und die Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse benötigt.

 

Warum sehe ich auf WebUntis nicht dieselben Informationen wie mein Kind?

Um dieselben Informationen zu sehen, müssen Sie sich mit ihrem Zugang als Erziehungsberechtigte(r) anmelden.

 

Warum sehe ich die Klassenbucheinträge meines Kindes in WebUntis nicht?

Diese Funktion ist derzeit nur in der Browser Version von WebUntis verfügbar, nicht in der App.
Wünsche diesbezüglich bitte an helpdesk@untis.at richten.

 

Können Erziehungsberechtigte auf WebUntis mehreren Lehrpersonen gleichzeitig schreiben, Nachrichten weiterleiten oder eine Lesebestätigung einfordern?

Nein, diese Funktionen stehen Erziehungsberechtigten auf WebUntis derzeit nicht zur Verfügung.

 

Wie melde ich eine Abwesenheit meines Kindes?

Abwesenheiten müssen vor Unterrichtsbeginn über WebUntis gemeldet werden.
Im Browser: Abwesenheiten > Abwesenheit melden, in der App: Start > Meine Abwesenheiten.
In Ausnahmefällen können Sie die Abwesenheit auch vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat (Tel: 07223 / 8 17 17 / 11 bzw. Mail an schule@brgenns.ac.at) melden.

Sie können Ihr Kind über WebUntis auch für mehrere Tage abwesend melden bzw. bei Bedarf die Dauer während der Absenz jederzeit anpassen.

Bei jeder Abwesenheitsmeldung muss ein Grund (Krankheit, Arzttermin oder Abwesenheit TABE) angegeben werden. Für alle andere Gründe ist ein Freistellungsansuchen erforderlich.

 

Wie lange im Voraus kann ich Abwesenheiten in WebUntis eintragen?

Grundsätzlich ist eine Eintragung (z.B. für Arzttermine) für das gesamte Schuljahr möglich. Bitte versuchen Sie, geplante Termine außerhalb der Schulzeit zu legen.

 

Für welche Abwesenheiten brauche ich ein Freistellungsansuchen?

Für alle Abwesenheiten außer Krankheit, Arzttermin und Abwesenheit TABE ist ein Freistellungsansuchen erforderlich.
– Bis zu einem Tag: schriftlich beim Klassenvorstand (z. B. per WebUntis-Mitteilung)
– Mehrtägig: schriftlich bei der Direktion
Ansuchen müssen rechtzeitig (grundsätzlich mindestens eine Woche vorher) eingebracht werden. Bei Genehmigung wird die Abwesenheit vom Klassenvorstand in WebUnits eingetragen.

 

Was passiert, wenn ich vergessen habe, mein Kind abwesend zu melden?

Sie sollten innerhalb der 1. Unterrichtseinheit eine Auto-Benachrichtigung von WebUntis erhalten, dass Ihr Kind nicht an der Schule ist. Für die Entschuldigung muss der Grund der Absenz innerhalb von 2 Wochen dem Klassenvorstand (z.B. per WebUntis-Mitteilung) gemeldet werden.

 

Wie werden Abwesenheiten entschuldigt?

Im WebUntis eingetragene begründete Absenzen bzw. Freistellungen werden vom Klassenvorstand zeitnah entschuldigt. Wenn eine Meldung fehlt, müssen Sie den Grund innerhalb von 2 Wochen nachreichen.

 

Wie erfolgt eine Abmeldung, wenn mein Kind den Unterricht ungeplant frühzeitig verlässt?

Unterstufenschüler*innen: Abmeldung im Sekretariat. Dieses verständigt die Erziehungsberechtigten und trägt die Abwesenheit in WebUntis ein.
Oberstufenschüler*innen: können sich bei einer Lehrperson abmelden und die Absenz von dieser eintragen lassen.

Zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht kann die Abwesenheit auch von den Erziehungsberechtigten in WebUntis eingetragen werden.

Die Entschuldigung erfolgt in begründeten Fällen zeitnah durch den Klassenvorstand.
Hinweis: Eine Verletzung ist nur mit schulärztlicher Befreiung ein Entschuldigungsgrund für das Fernbleiben vom BSP-Unterricht.

 

Wo finde ich weitere Hilfe zu WebUntis?

Weitere Informationen finden Sie in dieser Anleitung. Bei Fragen zu WebUntis allgemein wenden Sie sich bitte an helpdesk@untis.at.