Sehr geehrte Eltern,
sollte ihr Kind im Schuljahr 2020/21 mehr als zwei „Nicht genügend“ im Zeugnis aufweisen, so ist eine verbindliche Wahl der Gegenstände der Wiederholungsprüfungen durchzuführen!
Bitte geben Sie uns bis spätestens Donnerstag 08.07.2021, 09:00 Uhr bekannt, für welche Gegenstände eine Wiederholungsprüfung vorgesehen werden soll.
Fülle Sie dazu bitte das Formular aus.
- Die Wahl der Gegenstände ist verbindlich und kann nicht mehr geändert werden.
- Ohne Angabe der Gegenstände kann kein Jahreszeugnis ausgestellt werden
- Die Termine für die Wiederholungsprüfung(en) erhalten Sie im Lauf der ersten beiden Ferienwochen per RSb-Brief.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Severin Holzleitner
Administrator