Wiederholungsprüfungen bei mehr als zwei „Nicht genügend“

Sehr geehrte Eltern,

sollte ihr Kind im Schuljahr 2020/21 mehr als zwei „Nicht genügend“ im Zeugnis aufweisen, so ist eine verbindliche Wahl der Gegenstände der Wiederholungsprüfungen durchzuführen!
Bitte geben Sie uns bis spätestens Donnerstag 08.07.2021, 09:00 Uhr bekannt, für welche Gegenstände eine Wiederholungsprüfung vorgesehen werden soll.

Fülle Sie dazu bitte das Formular aus.

  • Die Wahl der Gegenstände ist verbindlich und kann nicht mehr geändert werden.
  • Ohne Angabe der Gegenstände kann kein Jahreszeugnis ausgestellt werden
  • Die Termine für die Wiederholungsprüfung(en) erhalten Sie im Lauf der ersten beiden Ferienwochen per RSb-Brief.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Severin Holzleitner
Administrator