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Behördliche Schulschließung nach § 18 Epidemiegesetz 1950, 13.03.2020, 19:11 Uhr
Das b[r]g Enns wird auf Anordnung der Gesundheitsbehörde laut § 18 Epidemiegesetz 1950 aufgrund eines positiven Testergebnisses im Bereich der Schüler*innen ab sofort geschlossen. Das Gesundheitsamt hat es uns bedauerlicherweise untersagt, eine Betreuung für die Kinder der Unterstufe einzurichten. Ferner entfallen die VWA-Präsentationen in den Maturaklassen! Ein Nachholtermin für die VWA-Präsentationen wird, sobald es die Situation weiterlesen…